ATLAS-Ausfuhranmeldung ins TMS integrieren

Schritt für Schritt: ATLAS-Ausfuhranmeldung (AES, IE515) ans TMS anbinden, Rückmeldungen prüfen und GoBD-konform archivieren.

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ATLAS-Ausfuhranmeldung ins TMS integrieren

Wer aus Deutschland in Drittländer exportiert, kommt an einer elektronischen Ausfuhranmeldung über ATLAS nicht vorbei. Für TMS- und ERP-Betreiber stellt sich dabei eine sehr konkrete technische Frage: Wie bekommen Sie die Nachricht IE515 korrekt an die Ausfuhrzollstelle, wie verarbeiten Sie die Rückmeldungen bis zum Ausgangsvermerk, und wie archivieren Sie das Ganze GoBD-konform? Dieser Leitfaden beschreibt die ATLAS-Ausfuhranmeldung als TMS-Integration Schritt für Schritt, mit den tatsächlichen Nachrichtentypen, Feldern und Fristen des AES-Verfahrens.

Warum die ATLAS-Anbindung für Verlader mit eigenem TMS relevant ist

Die Pflicht trifft praktisch jeden Exporteur: Ausfuhren über bestimmten Warenwert müssen förmlich in ATLAS angemeldet werden, Kleinsendungen bis 1.000 Euro sind davon ausgenommen. Laut IHK Erfurt gilt: Grundsätzlich ist für jede Ausfuhrsendung eine elektronische Ausfuhranmeldung mit ATLAS oder der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) zu erstellen, lediglich bei Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, entscheidet das exportierende Unternehmen, ob es diese Sendung elektronisch anmeldet oder nicht. Diese Wertschwelle bezieht sich nicht auf den reinen Warenwert, sondern auf den Grenzübergangswert „Frei deutsche Grenze“, das bedeutet, dass auf den Warenwert anteilige Frachtkosten addiert werden müssen.

Rechtsgrundlage ist die Unionszollkodex-Durchführungsverordnung (UZK-DA, VO (EU) 2015/2446) in Verbindung mit dem nationalen Zollverwaltungsgesetz. Für bestimmte Warengruppen gilt die Anmeldepflicht unabhängig vom Wert: Verbrauchsteuerpflichtige Waren, ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren und Dual-Use-Güter sind bei jedem Wert anmeldepflichtig, bei Dual-Use-Gütern zusätzlich mit Genehmigung nach AWG/AWV. Technisch ist ATLAS-Ausfuhr das deutsche Pendant zu den EDIFACT-Nachrichten, die Sie vermutlich schon für IFTMIN/IFTSTA an Spediteure nutzen. Der Unterschied: Hier kommunizieren Sie nicht mit einem Carrier, sondern direkt mit der Zollverwaltung, über zertifizierte Software und festgelegte Nachrichtentypen wie IE515 und IE599.

Was Sie vor dem Start brauchen

Drei Dinge müssen vor der ersten Testübermittlung stehen: eine gültige EORI-Nummer, eine Entscheidung für den Zugangsweg, und ein Feldmapping zwischen Ihren ERP-/TMS-Stammdaten und dem AES-Datenmodell.

Die EORI-Nummer ist zwingend: Jeder Ausführer, der eine förmliche Ausfuhranmeldung einreicht, benötigt zwingend eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), registriert beim Bundeszentralamt für Steuern. Ohne EORI nimmt keine Ausfuhrzollstelle eine Anmeldung an.

Beim Zugangsweg haben Sie laut Zollverwaltung drei Optionen: den Zugang zu ATLAS erhalten Unternehmen entweder mit einer Zollsoftware, mit der kostenlosen Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder sie lassen die Anmeldung durch einen Zollagenten erstellen. Für eine echte TMS-Integration mit automatisiertem Datenfluss kommt in der Praxis nur der erste Weg infrage, denn die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung erfolgt unter Nutzung einer zertifizierten ATLAS-Teilnehmer Software. IAA+ ist für Gelegenheitsexporteure mit Einzelerfassung gedacht, nicht für ein System, das Ausfuhren aus SAP oder Dynamics automatisch generiert.

ZugangswegVoraussetzungEignung für TMS-IntegrationTypischer Nutzerkreis
Zertifizierte ZollsoftwareZertifizierung nach AES-Release, Schnittstelle zum TMS/ERPHoch, automatisierter Datenfluss möglichRegelmäßige Exporteure mit eigenem Stammdatenbestand
IAA PlusKostenloser Internetzugang des ZollsNiedrig, manuelle EinzelerfassungGelegenheitsexporteure, Kleinunternehmen
Zollagent/SpediteurVertretungsvereinbarung, VollmachtMittel, abhängig von der Datenübergabe an den AgentenUnternehmen ohne eigene Zollabteilung

Zertifizierte Softwarelösungen für den direkten ATLAS-Zugang bieten unter anderem AEB, die TIA innovations GmbH (Teil der MHP Solution Group) mit Z-ATLAS Export oder vergleichbare Anbieter. Die Z-ATLAS-Lösung beispielsweise übermittelt Anmeldungen in Form von EDIFACT-Nachrichten an die Zollbehörde und ist für alle gängigen Zoll-Verfahren bzw. Nachrichten zertifiziert, geeignet für produzierende Firmen, reine Händler, Spediteure und Firmen jeglicher Größe. Auf der TMS-Seite spielt es für die eigentliche Ausfuhranmeldung keine Rolle, ob Sie MercuryGate, Descartes, Alpega oder Cargoson einsetzen, solange das System eine saubere Schnittstelle (CSV, XML oder Webservice) zur zertifizierten Zollsoftware bereitstellt.

Die Anbindung Schritt für Schritt einrichten

Die folgenden sieben Schritte führen von der Stammdatenanlage bis zur produktiven Verarbeitung des Ausgangsvermerks.

  1. EORI-Nummer und Teilnehmerstammdaten im TMS hinterlegen. Legen Sie die EORI des Ausführers sowie gegebenenfalls des Vertreters als Pflichtfeld in den Stammdaten jedes Exportauftrags an. Fehlt dieses Feld, lehnt die Ausfuhrzollstelle die Anmeldung formal ab.
  2. Zugangsweg festlegen und mit der zuständigen Ausfuhrzollstelle abstimmen. Klären Sie, ob Sie über zertifizierte Software, einen Zollagenten oder IAA+ anmelden, und hinterlegen Sie die zuständige Binnenzollstelle im System, da nach der Überlassung zur Ausfuhr durch das Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) im ATLAS-System das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt wird.
  3. Feldmapping für die IE515-Nachricht erstellen. Die Nachricht „Ausfuhranmeldung“ (IE515) wird an die Ausfuhrzollstelle gesandt, wenn der Anmelder/Vertreter eine Ausfuhranmeldung abgibt. Die Struktur von IE515 ist in drei Ebenen unterteilt: Ebene des Ausfuhrvorgangs, Ebene der Warenversendung und Ebene der Warenposition. Mappen Sie aus dem TMS/ERP mindestens Warenbeschreibung, Warenwert, Eigengewicht, Ausführer, Empfänger, Ausfuhrzollstelle und Verfahrenscode auf diese drei Ebenen.
  4. Zweistufigkeit abbilden: Ausfuhrzollstelle vs. Ausgangszollstelle. In Deutschland beginnt das Verfahren beim Binnenzollamt, nicht an der Grenze. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist in den meisten anderen EU-Staaten nicht erforderlich, weil dort das Ausfuhrverfahren an der Grenzzollstelle und nicht wie in Deutschland bereits beim Binnenzollamt beginnt, daher kann das ABD dort auch planmäßig entfallen, für Deutschland musste eine Lösung gefunden werden, um die Informationen des Binnenzollamts der Grenzzollstelle mitteilen zu können. Legen Sie im TMS daher zwei getrennte Zollstellen-Felder an, nicht eines.
  5. Testübermittlung in der ATLAS-Testumgebung durchführen. Prüfen Sie Annahme, MRN-Vergabe und Plausibilitätsmeldungen, bevor Sie produktiv schalten. Die zertifizierte Software führt dabei laut Herstellerangabe umfassende Plausibilitätsprüfungen und ausführliche Online-Hilfen durch, die Eingaben zusätzlich absichern.
  6. Produktivschaltung und Verarbeitung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) mit MRN. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) enthält eine 18-stellige Master Reference Number (MRN) und einen Barcode in Feld A oben rechts. Richten Sie im TMS einen automatischen Abruf/Import des ABD als PDF ein und verknüpfen Sie die MRN mit dem Transportauftrag, damit der Fahrer oder Spediteur sie an der Ausgangszollstelle vorlegen kann.
  7. Verarbeitung der IE599 als Ausfuhrnachweis einrichten. Nach Warenausgang bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang, und nach Erhalt der Ausgangsbestätigung versendet die Ausfuhrzollstelle den Ausgangsvermerk. Dieser Vermerk ist zugleich der zentrale Ausfuhrnachweis gegenüber dem Finanzamt. Richten Sie eine automatische Zuordnung der eingehenden IE599-Nachricht zur MRN und zum Transportauftrag ein, damit die umsatzsteuerliche Behandlung ohne manuellen Abgleich dokumentiert ist.

Sonderfall: Verbrauchsteuerpflichtige Waren und der EMCS-Abgleich

Exportieren Sie Waren unter Steueraussetzung, etwa Alkohol oder Energieerzeugnisse, greift seit 2024 ein automatisierter Abgleich zwischen AES und EMCS, der den bisherigen manuellen Prozess ablöst. Die Schnittstelle wurde nach einer kurzfristigen Verschiebung am 14. Februar 2024 zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr und EMCS in Betrieb genommen, und ersetzt weitgehend den bisherigen manuellen Datenabgleich. Praktisch bedeutet das: Sie müssen das zugehörige elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) als Vorpapier referenzieren. In Ausfuhranmeldungen werden dazu elektronische Verwaltungsdokumente (e-VD) als Vorpapiere mit Code „C651“ und dem jeweiligen Administrative Referenzcode (ARC) angegeben. Für das Notfallverfahren gilt stattdessen der Code C658. Dieser Abgleich ist nur relevant, wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren führen, für den Großteil der Exporteure spielt er keine Rolle.

Wichtig für das Feldmapping: damit Sie die verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ausführen können, übermittelt der Anmelder bzw. der Zollvertreter die Ausfuhranmeldung an die zuständige Ausfuhrzollstelle, dabei muss die Ausfuhrzollstelle in der Ausfuhranmeldung und im elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) übereinstimmen. Weicht die Zollstelle voneinander ab, wird der Vorgang nicht überlassen.

Wie Sie wissen, dass die Anbindung funktioniert

Zwei Kennzahlen zeigen den Reifegrad Ihrer Integration: die Annahmequote der IE515-Nachrichten ohne Rückweisung, und die Zeit bis zum Ausgangsvermerk je Zollstelle. Als Referenzwert gilt: In über 98 Prozent aller Vorgänge funktioniert dieser automatische (zoll- und umsatzsteuerrechtliche) Abschluss des Ausfuhrverfahrens problemlos. Liegt Ihre Quote deutlich darunter, deutet das auf systematische Stammdatenfehler im Mapping hin, nicht auf Einzelfälle. Ein Negativsignal ist eine Häufung von Nicht-Überlassungs- oder Ablehnungsmitteilungen bei derselben Zollstelle oder demselben Warenkreis.

Fehlerbild: Ausfuhranmeldung wird nicht überlassen

Der häufigste Grund für eine Rückweisung ist eine abweichende Angabe der Ausfuhrzollstelle zwischen Anmeldung und referenziertem Vorpapier. Für den EMCS-Fall beschreibt der Zoll das so: Nachdem ein technischer Abgleich der Ausfuhranmeldungen mit ihren Positionen und den e-VD und deren Positionen erfolgt, müssen diese einander entsprechen, andernfalls wird die Ausfuhr nicht überlassen. Die Abhilfe ist in solchen Fällen manuell: führen Sie zunächst eine Bestimmungsortänderung zurück auf sich selbst durch, anschließend eine weitere Bestimmungsortänderung zur Ausfuhr mit der gleichen Ausfuhrzollstelle wie in der Ausfuhranmeldung, dann kann die Schnittstelle den zugehörigen Ausfuhrvorgang automatisiert überlassen.

Zusätzlich gilt: die Aufteilung der Positionen eines EMCS-Vorgangs auf mehrere Ausfuhranmeldungen ist nicht möglich, ebenso wenig das Zusammenfassen mehrerer Positionen eines EMCS-Vorgangs in einer Position der Ausfuhranmeldung. Bauen Sie diese Prüfung als Pflichtfeld-Validierung vor Versand in Ihr TMS ein, statt sie dem Zoll zu überlassen. Das spart Rückläufer und manuelle Korrekturen im Tagesgeschäft.

GoBD-konforme Archivierung der Zollbelege

ABD, Ausgangsvermerk und die zugehörige IE599-Nachricht sind steuerlich relevante Belege, weil der Ausgangsvermerk nicht nur zollrechtliche Formsache, sondern zugleich belegpflichtiger Nachweis für die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs ist. Richten Sie die Archivierung so ein, dass alle drei Dokumente maschinell auswertbar, unveränderbar und mit der MRN verschlüsselt auffindbar im revisionssicheren System liegen, nicht nur als lose PDF im Mail-Postfach des Sachbearbeiters. Die MRN eignet sich als durchgängiger Schlüssel über Transportauftrag, Zollnachricht und Buchungsbeleg hinweg, das erleichtert spätere Betriebsprüfungen erheblich.

Fazit: Die Checkliste für den Projektstart

Für eine lauffähige ATLAS-Ausfuhranmeldung im TMS brauchen Sie in dieser Reihenfolge: eine hinterlegte EORI, einen festgelegten Zugangsweg über zertifizierte Software, ein vollständiges IE515-Feldmapping mit korrekt getrennten Zollstellen-Feldern, eine erfolgreiche Testübermittlung, die automatisierte ABD/MRN-Verarbeitung, eine funktionierende IE599-Zuordnung und ein GoBD-konformes Archiv für alle drei Belegtypen. Prüfen Sie bei der Anbieterauswahl, ob Ihr TMS, ob Cargoson, MercuryGate, Descartes oder Alpega, eine offene Schnittstelle zur zertifizierten Zollsoftware mitbringt. Ohne diese Schnittstelle bleibt die Integration Stückwerk, unabhängig davon, wie gut die EDIFACT-Anbindung zu Ihren Spediteuren sonst funktioniert.